Elektro-Instruktion für Hochvolt-Systeme in Elektro- und Hybridfahrzeugen 11. + 12. März 2020 in Bern

Zielgruppen
Werkstattleiter und Werkstattpersonal, technische Trainer aus der Fahrzeugbranche, Sicherheits- und Elektroverantwortliche, Elektromobilitäts-Verantwortliche bei Fahrzeuganbietern, Mobilitätsprovidern und Elektrizitätswerken


Lerninhalt

  • Elektrische Gesetzgebung, Normen und Regeln der Technik
  • Gefahren und Schutzmassnahmen
  • Sicheres Arbeiten an «Hochvolt-Systemen» von Elektro- und Hybridfahrzeugen
  • Verhalten bei Elektrounfällen
  • Ladeeinrichtungen, Anschlusskabel und Steckverbindungen
  • Installationen an Fahrzeugen
  • Werkzeuge
  • Praktische Messungen und Prüfungen
  • Zuständigkeiten und Verantwortung im Unternehmen

Lernziele
Die Teilnehmer sind in der Lage, sichere Voraussetzungen für Arbeiten an der elektrischen Anlage von Hybrid- und Elektrofahrzeugen zu schaffen. Sie können Arbeiten an der Netzzuleitung ausführen und kontrollieren. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse über:

  • die Gefahren des elektrischen Stromes
  • die Anwendung der erforderlichen Schutzmassnahmen
  • das Vorgehen bei Unfällen
  • die wichtigsten Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes, der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse und der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen
  • die sicherheitsrelevanten Betriebsmittel (Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, Batterie-Hauptschalter, Wartungsstecker etc.)
  • die Komponenten der Fahrzeuginstallation
  • die Komponenten des Ladekabels und deren korrekten Anschluss
  • die Messinstrumente, Werkzeuge und Hilfsmittel und deren korrekter Einsatz zur Prüfung der elektrischen Komponenten
  • die Erstellung und Prüfung der Spannungsfreiheit sowie das sichere Wiedereinschalten des Hochvolt-Systems
  • die Überprüfung der Isolation von Hochvolt-Systemen

Teilnahmebescheinigung
Am Ende der Veranstaltung wird eine schriftliche Lernkontrolle durchgeführt. Wird diese bestanden, erhält der Teilnehmer einen Kompetenzausweis als instruierte Person gemäss Anforderungen Electrosuisse / AGVS. Damit sind die Grundlagen geschaffen, dass der Betrieb die Person als Sachverständiger Hochvolt ernennt.

Hinweis: Eine Instruktion kann gemäss der Schweizer Gesetzgebung durch einen Kurs durchgeführt werden. Die Sachverständigkeit hingegen liegt in der Verantwortlichkeit des Betriebs. D.h. konkret, der Betriebsleiter muss in der Schweiz anhand der Grundbildung, Berufserfahrung und Produktkenntnisse über die Sachverständigkeit des Mitarbeiters entscheiden.

Referenten
Roman Personeni
Instruktor Bildungszentrum Autogewerbe Kanton Bern


Dauer
2 Tage (08.30 bis 17.00 Uhr)


Kosten
CHF 640.- zuzüglich MWST


Rücktrittsbedingungen
Ein Nichterscheinen am Kurs muss spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich mitgeteilt werden. Später eingehende Abmeldungen werden zu 80 % der Kursgebühr verrechnet, unentschuldigtes Fernbleiben zu 100 %.


Gemäss Fortbildungsreglement der SGAS zählt dieser Kurs 2 Fortbildungseinheiten.

Teilnehmerzahl
12-14 Teilnehmer (Berücksichtigung in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen)


Auskunft
Beat Künzi oder Ursula Grütter, info@agvs-be.ch, Tel. 031 305 41 11