Generalversammlungen: Wichtige Informationen für Garagisten

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Generalversammlungen: Wichtige Informationen für Garagisten

2. April 2020 agvs-upsa.ch – Bis 19. April 2020 ist es in der Schweiz verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen. Das betrifft auch die Generalversammlungen von AGVS-Sektionen und AGVS-Mitgliedern.
 
sco. Das zur Bekämpfung des Coronavirus vom am 16. März erlassene Versammlungsverbot betrifft öffentliche und private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Das Verbot gilt bis 19. April – eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus den Sektionen und von Mitgliederbetrieben, deren General- oder Mitgliederversammlungen im ersten Halbjahr 2020 anstehen, hat der AGVS ein Factsheet zum Thema und einen Musterbrief erarbeitet. 

Das Factsheet mit den Antworten auf die rechtlichen Fragen finden Sie hier.

Der Musterbrief an die Mitglieder resp. Aktionäre steht hier zum Download bereit.
 



Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona.

 

Der AGVS hat entschieden, die Kommentarfunktion vorübergehend zu schliessen. Bei rechtlichen Fragen können sich die AGVS-Mitglieder an rechtsdienst@agvs-upsa.ch wenden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Kommentare


Nadine Meyer 3. April 2020 - 9:41
Da die Öffentlichen Waschmöglichkeiten geschlossen sind werden Garagisten überrannt. Dürfen Garagen Ihre Aushilfen für Wascheinsätze einstellen?

agvs_admin 3. April 2020 - 14:54
Guten Tag Frau Meyer, Der Arbeitgeber kann gestützt auf seine Weisungsbefugnis bei Vorliegen von ausserordentlichen Umständen dem Arbeitnehmer eine andere als die vereinbarte Arbeit zuweisen, sofern die Verrichtung dieser Arbeit für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Unter den gegenwärtigen Umständen erscheint es arbeitsrechtlich zulässig, dass Mitarbeitende für die Dauer der Waschanlagenschliessungen Putzeinsätze leisten. Freundliche Grüsse Olivia Solari, Rechtsdienst & Politik AGVS