Chance für viele Garagisten

Reparaturbestätigung

Chance für viele Garagisten

15. Januar 2021 agvs-upsa.ch – Hinter den simplen Kürzeln RBV und NK steckt grosses Potenzial für die Garagisten. Denn je nach Kanton müssen Autofahrer für eine Reparaturbestätigung oder eine Nachkontrolle nicht extra nochmals zum Strassenverkehrsamt, sondern können diese Verfahren auch bei ihrem Garagisten durchführen lassen. Eine kantonale Anerkennung unterstreicht nicht nur die Qualität der erbrachten Dienstleistungen der Garagisten, sondern bietet auch die Möglichkeit für einen Zusatzverdienst.

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Quelle: AGVS-Medien

jas. Alle paar Jahre wird der Fahrzeughalter vom Strassenverkehrsamt zur Fahrzeugprüfung geladen. Bei der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle prüft der Kanton, ob ein Fahrzeug noch den Mindestanforderungen in Sachen Verkehrs- und Betriebssicherheit genügt. Diese Kontrolle findet in der Regel bei den jeweiligen Strassenverkehrsämtern, teilweise aber auch bei zertifizierten Garagisten oder externen Prüfdiensten wie beispielsweise technischen Zentren des TCS statt.

Nicht in jedem Fall muss der Fahrzeughalter bei Mängeln danach für die Reparaturbestätigung oder die Nachkontrolle wieder zum Strassenverkehrsamt. Möglich machen dies ein mit den kantonalen Ämtern und dem Fürstentum Liechtenstein vereinbartes, klar geregeltes Verfahren. In vielen Kantonen der Schweiz haben sich dabei die einzelnen AGVS-Sektionen gegenüber den Behörden stark gemacht, damit ihre Mitglieder die Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) oder Nachkontroll-Verfahren (NK) durchführen können, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. Bereits seit über 23 Jahren macht der Kanton Graubünden damit gute Erfahrungen, rund 18 000 Bestätigungen erfolgen jährlich direkt von den Garagisten.

Auch im Kanton Zürich wird dies in Kürze möglich sein – und zwar von Autos über leichte Motorwagen bis 3,5 t, schwere Fahrzeuge sowie Anhänger bis hin zu Motorrädern. «Es lag uns sehr viel daran, mit dem RBV unseren Mitgliedern eine weitere Dienstleistung mit einem klaren Mehrwert anbieten zu können», verrät Christian Müller, Präsident der AGVS-Sektion Zürich. «Der Garagist profitiert nur schon durch das Wegfallen der Hin- und Herfahrten zu den Prüfstellen. Das ist Zeit, die er nun anders nutzen kann. Zudem generiert das RBV in den Betrieben auch zusätzlichen Umsatz.» Müller geht von rund 30 000 RBV-Bestätigungen im Jahr aus und ist froh, dass man dank dem guten Einvernehmen mit den Ämtern und der Regierung dieses neue Angebot nach rund zwei Jahren Verhandlungen für die Zürcher Garagisten schaffen konnte. «Das Verfahren steht AGVS-Mitgliedern und im Sinne der Gleichbehandlung auch Nicht-Mitgliedern offen», so Müller. «Unsere Mitglieder profitieren aber von günstigeren Gebühren, unter anderem da ihre Betriebe bereits auf die Erfüllung der Mitgliedsbedingungen kontrolliert wurden.»

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Christian Müller, Präsident der AGVS-Sektion Zürich, an der GV 2020. Quelle: AGVS-Medien

Dass die Umsetzung schliesslich etwas länger dauerte, als ursprünglich geplant, lag daran, dass man in Zürich von Anfang an ein digitales RBV anstrebte. «Wir wollten gleich eine elektronische Version mit einer direkten Anbindung an die IT-Systeme des Strassenverkehrsamts», erläutert Müller «Diese steht nun und somit können wir den teilnehmenden Garagisten eine sehr gute Lösung und einen Mehrwert bieten.» Dies bestätigt AGVS-Vizepräsident Manfred ­Wellauer, der das Projekt für die Sektion Zürich eng betreute: «Die grössten Herausforderungen bei der RBV-Einführung waren wohl die Qualitätssicherungsansprüche der verschiedenen Seiten auf einen einheitlich, aber für alle Partner immer noch mit Mehrwert verbundenen Nenner zu bringen.» Durch die Corona-Pandemie sowie IT-Anpassungen beim Kanton Zürich haben sich die Einführung und das Audit der RBV-Pilotbetriebe leicht verzögert. Der AGVS geht aber weiterhin davon aus, dass im Frühling 2021 gestartet werden kann.

«Wir beginnen mit Pilotbetrieben und stocken dann nach und nach auf. Denn sowohl das Strassenverkehrsamt als auch der AGVS streben ein flächendeckendes Netz von autorisierten Betrieben an», erläutert Wellauer. Die Betriebe müssen in der Lage sein, die gleichen technischen Prüfungen vornehmen zu können wie das Strassenverkehrsamt, sowie einen gewissen Weiterbildungs- und Erfahrungstand seitens der Mitarbeitenden aufweisen. «Betreffend der Anforderungen befinden wir uns gerade noch in der Feinabstimmung mit dem Kanton», ergänzt er. Da die Sektion Zürich mit dem Strassenverkehrsamt eine Vereinbarung zum RBV eingegangen ist, steht der AGVS künftig in der Pflicht, unter anderem durch Audits die Qualität bei den einzelnen Garagen sicherzustellen. Die RBV-Erlaubnis ist betriebs- sowie personenbezogen und läuft bei personellen Veränderungen in den Garagen logischerweise nicht automatisch weiter. Ausserdem steht der Betrieb in der Pflicht, den Nachweis der korrekten Reparatur auch zu einem späteren Kontrollzeitpunkt noch erbringen zu können. Positiv: In Zürich ist für den Garagisten von Anfang an eine digitale Erfassung des RBV möglich, was den Aufwand erheblich minimiert.

Während Zürich erst vor der Einführung steht, ist das RBV in mehr als der Hälfte der Kantone schon eine etablierte Lösung. Die kantonalen Strassenverkehrsämter haben damit in den meisten Fällen sehr gute Erfahrungen gemacht, wie eine Umfrage von AUTOINSIDE bei den jeweiligen Verantwortlichen zeigt. Wer als Garagist selbst Interesse bekundet, sich für das RBV in seiner Region zu qualifizieren, sollte sich übrigens am besten an seine AGVS-Sektion wenden.

Die RBV-Regelungen in den einzelnen Kantonen als PDF


 
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