Maskenpflicht in BS gilt nicht für Showrooms

Maskenpflicht in BS gilt nicht für Showrooms

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen beschlossen, per heute eine Maskentragpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben anzuordnen. Eine Maskenpflicht gilt neu auch auf dem Schulareal der Mittelschulen im nachobligatorischen Bereich (Gymnasien, FMS, Berufsfachschulen).

Die AGVS-Sektion beider Basel hat beim Gesundheitsdepartement Basel-Stadt abgeklärt, ob die Maskenpflicht auch für Showrooms gelten. Uns wurde mitgeteilt, dass Showrooms nicht unter die Kategorie „Einkaufszentren und -läden fallen.

Trotzdem möchten wir Sie auf die vom BAG vorgeschriebenen Hygienemassnahmen und die erforderlichen Abstandsregeln hinweisen. Die entsprechenden Schutzkonzepte finden Sie hier.

 

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