Maskenpflicht in Showrooms für BS wenn keine Plexiglaswand vorhanden ist

Maskenpflicht in Showrooms für BS wenn keine Plexiglaswand vorhanden ist

Der Regierungsrat des Kantons BS verschärft aufgrund der steigenden Infektionszahlen die Massnahmen. Die grösste Verschärfung ist die Ausdehnung der Maskenpflicht: Sie gilt ab Montag, 19. Oktober 2020 nicht nur in Einkaufsgeschäften, sondern auch in Restaurants, Bars, Clubs, Tanzlokalen, Museen, Kinos und Theater. Sobald man sich in einem Restaurantbetrieb hinsetzt, darf die Maske abgenommen werden.

Die AGVS-Sektion beider Basel hat beim Gesundheitsdepartement Basel-Stadt abgeklärt, ob die Maskenpflicht auch für Showrooms gilt. Ab Montag, 19. Oktober, gilt in den Showrooms im Kanton BS eine Maskenpflicht. Wenn eine Plexiglaswand vorhanden ist, welche die Mitarbeitenden schützt, muss die Schutzmaske nicht getragen werden. Auch keine Maske getragen werden muss, wenn sich keine Kunden im Showroom befinden und die Sicherheitsabstände eingehalten werden können.
 

Wir weisen Sie zudem auf die vom BAG vorgeschriebenen Hygienemassnahmen und die erforderlichen Abstandsregeln hin. Die entsprechenden Schutzkonzepte finden Sie hier.

 

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