Newsticker Corona-Virus

Coronavirus

Newsticker Corona-Virus


Kurzarbeit: Informationen / Formulare


Informationen vom Gewerbeverband Basel-Stadt https://gewerbe-basel.ch/ und der Wirtschaftskammer Baselland https://www.kmu.org/

Regelmässige neue News: www.agvs-upsa.ch


24.03.2020 - Schreiben des Erziehungsdepartementes an die Berufsbildner für die Kantone BS und BL


19.03.2020 - Für die Betriebe und Unternehmen des Kantons Basel-Landschaft - Information der Wirtschaftskammer Baselland
Pendlerbescheinigung

Ab sofort ist für deutsche Pendler eine Pendlerbescheinigung verfügbar.

Auf Anregung der Wirtschaftskammer Baselland ist ab sofort für Berufspendler aus Deutschland eine Pendlerbescheinigung verfügbar. Mit dieser Bescheinigung soll der Personenverkehr an der Grenze beschleunigt werden.
> Die Pendlerbescheinigung zum herunterladen finden Sie hier: Pendlerbescheinigung

Die Pendlerkarte kann zur Beschleunigung der Kontrolle in die Windschutzscheibe gelegt werden. Diese Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Pflicht zum Vorlegen eines gültigen Passes oder Passersatzes und ggf. eines gültigen Aufenthaltstitels bleibt unberührt. Weitere Informationen für deutsche Berufspendler finden Sie hier.

Französische Berufspendler:
Für französische Berufspendler gibt es zurzeit noch keine Pendlerbescheinigung. Die Wirtschaftskammer Baselland ist auch hier zusammen mit den Behörden an einer Lösung und ist dazu bereits bei der Eidgenössischen Zollverwaltung vorstellig geworden. Der Bund ist mit den französischen Behörden in Kontakt. Sobald eine Lösung präsentiert werden kann, wird die Wirtschaftskammer Sie umgehend informieren.

Weitere Informationen:
Sie erreichen uns weiterhin auf der Informationshotline der Wirtschaftskammer: +41 61 927 64 64
Aktuelle Informationen und nützliche Links finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer und auf unserer Facebook-Seite.
 



NEWSTICKER AGVS-SEKTION BEIDER BASEL

18.03.2020, 15h30:
Strassenverkehrsämter mit eingeschränktem Betrieb

Im Namen des Vorstandes der AGVS-Sektion beider Basel möchten wir Ihnen für die Umsetzung und Einhaltung der vom Bund verhängten Vorschriften danken. Der Präsident dankt für die vielen Anfragen, die ihm zeigen, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen. Durch diese von Ihnen umgesetzten Massnahmen wird es uns möglich sein, die mobile Grundversorgung schweizweit zu unterstützen.

 
Die Strassenverkehrsämter sind aufgrund der Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Lage wegen dem Corona-Virus aktuell in stark eingeschränktem Betrieb tätig oder haben diesen zurzeit eingestellt. Alle Strassenverkehrsämter informieren auf ihren Internetseiten bezüglich dem Dienstleistungsangebot, welches in den einzelnen Kantonen aufrechterhalten wird. Informieren kann man sich direkt über die Websites der kantonalen Strassenverkehrsämter. 

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, die Online-Umschreibe- und Einlöse-Möglichkeiten der MFK BS zu nutzen (vgl. im Anhang unsere Mitglieder-Info vom 4. März), so tragen wir auch da unseren Beitrag zu Social Distance bei.

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitende, die zu Hause bleiben müssen, auch wirklich zu Hause bleiben, sonst wird der Bund die Ausgangssperre verhängen müssen.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit, schützen Sie Ihre Angestellte und vergessen Sie dabei nicht auch sich zu schützen.

 

Sobald wir neue Erkenntnisse haben werden wir sofort informieren. Aktuelle News finden Sie jederzeit auf www.agvsbsbl.ch 

 

17.03.2020 - Aufgrund der aktuellen Situation sind ab sofort die Schalter der MFK BL in Münchenstein und in Füllinsdorf geschlossen! Die MFK BL arbeitet im Hintergrund aber im Moment normal weiter bzw. ist in diesem Moment daran die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit zu erhöhen.

Folgendes Vorgehen ab sofort: alle Dokumente, die nötig sind zur Fahrzeugumschreibung/Einlösung usw. zusammen mit dem ausgefüllten1320 (aber natürlich noch nicht abgestempelt):
entweder per Post an: Motorfahrzeugkontrolle BL, Ergolzstrasse 1, 4414 Füllinsdorf oder
in den Briefkasten vor der MFK in Füllinsdorf einwerfen (wird 1x pro Stunde geleert).
 
Wichtig: alle Dokumente in ein Couvert und Kontaktdaten wie Mail oder Telefonnummer dazu falls Rückfragen sind! Für alle Fälle gilt:  Versicherungsnachweis und Code 178 muss vorher übermittelt sein! Dringende Fälle bitte vermerken damit diese wenn möglich von der MFK BL per Postexpress verschickt werden können.
 
Die Kosten der Prüfung des 1320 von CHF 35 werden auf die Rechnung des Kunden gemacht und müssen dann von jedem individuell abgewickelt werden
 

Die Motorfahrzeug-Prüfstation Münchenstein ist im Moment normal geöffnet.
 

16.03.2020 - Die Baselbieter Regierung hat wegen des Coronavirus am Sonntag die Notlage ausgerufen. Restaurants, Hotels, Kinos und Sportzentren werden geschlossen. Sämtliche öffentlichen wie auch privaten Anlässe mit mehr als 50 Personen sind ab Montag um 6 Uhr verboten.

Sie finden hier weitere Informationen:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-dienst/aktuelles#infos-fuer-schulen-und-betreuungsinstitutionen


Was heisst das für die Garagen?
Nach intensivem Austausch mit dem AGVS Schweiz und deren Rechtsberater Tobias Treyer bestätigen wir Ihnen im Namen des Präsidenten, René Degen, dass die Garagen im Kanton Basel-Land heute die Betriebe öffnen und Werkstattarbeiten verrichten dürfen!

 

Noch zu klären ist die Situation bezüglich dem Verkauf. Hier ist laut Treyer aufgrund der aktuell vorliegenden Aussagen der Kantonsregierung die Situation juristisch unklar. Zur Diskussion steht insbesondere, ob es sich bei einem Showroom in einer Garage um einen Verkaufsbetrieb handelt oder nicht. Da sich diese Fragen aber nicht nur für Garagisten stellt, rechnen die Juristen und unser Zentralverband zeitnahe mit einer Klarstellung. Wir empfehlen Ihnen und den betroffenen Mitgliedern im Kanton BL, morgen den Verkauf vom Werkstattbetrieb mittels einer Art provisorischen Absperrung zu trennen.

 

Sobald weitere Informationen seitens der Kantonsregierung oder durch die Juristen des AGVS vorliegen, informieren wir Sie.


Weitere Informationen finden Sie auch laufend auf www.agvs-upsa.ch.
 

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