Rechtsschutz: Die Zeit drängt

Motion Pfister

Rechtsschutz: Die Zeit drängt


AGVS-Zentralvorstandsmitglied Andri Zisler (links) mit Nationalrat Gerhard Pfister. Bild: AGVS-Medien

9. November 2022 agvs-upsa.ch – «Wirksamer Rechtsschutz im Kfz-Gewerbe» war das heisse Eisen des Ateliers de la Concurrence, das, so die einhellige Meinung aller anwesenden Garagisten, geschmiedet werden muss, so lange es heiss ist und bevor es politisch auf die lange Bank geschoben wird.

srh. Das Thema brennt den Garagisten unter den Nägeln. Das war an diesem Dienstagabend in Egerkingen SO spürbar. Rund 60 fanden den Weg zum 40. Atelier de la Concurrence. Und Patrick Krauskopf, Professor für Wettbewerbsrecht an der ZHAW in Winterthur, berichtete, dass in den zwei Tagen vor der Veranstaltung über 150 E-Mails bei ihm eingegangen seien, die sich nach einem Stream erkundigten. «Wir haben ein David-gegen-Goliath-Problem», hielt der Leiter des Zentrums für Wettbewerbsrecht und Compliance an der ZHAW School of Management and Law zu Beginn der Veranstaltung fest. Die von Nationalrat und Mitte-Präsident Gerhard Pfister eingereichte Motion möchte zwischen den über 5000 Händlern, Garagisten und Werkstätten sowie den Importeuren und Herstellern ein Gleichgewicht schaffen. 

Die 2018 eingereichte Motion Pfister verlangt vom Bundesrat, dass die KFZ-Bekanntmachung in eine rechtsbindende bundesrätliche Verordnung umgewandelt wird. Der Motionär stellte sein Begehren noch einmal vor: «Es geht um die Durchsetzung des Kartellrechts im Automobilvertrieb, denn den Garagisten fehlt hier der Rechtsschutz.» Allerdings dämpfte der versierte Politiker die Erwartungshaltung: «Es kann bis zur Umsetzung durchaus noch einmal vier Jahre dauern.» Hier wurde schnell klar, dass die Zeit jedoch drängt. die aktuelle KFZ-Bekanntmachung aus dem Jahr 2015 läuft noch bis 2023 – danach würde jegliche bindende oder zumindest empfehlende juristische Grundlage fehlen. «Wir haben derzeit verschiedene Herausforderungen wie den Klimawandel, die zunehmende Elektrifizierung und Lieferengpässe», erklärte Andri Zisler, Mitglied im AGVS-Zentralvorstand aus Chur GR. «Dazu kommt, dass viele Händlerverträge derzeit gekündigt und durch neue Verträge oder gar Agenturmodelle ersetzt werden.»

Die aktuelle KFZ-Bekanntmachung regelt den Zugang der Händler zu Ersatzteilen oder technischen Informationen und Daten. «Wir prüfen jede einzelne Anzeige und nehmen gegebenenfalls mit den Herstellern Kontakt auf, um dem allfälligen Missstand auf den Grund zu gehen», erklärte Andrea Graber Cardinaux, Vizedirektorin Sekretariat Wettbewerbskommission (Weko). Es dürfe keine Verknüpfung zwischen Sale und Aftersale geben, betonte die Leiterin Dienst Produktmärkte. Sie verwies dabei auf die Website der Weko, wo neben Merkblättern beispielsweise zur relativen Marktmacht auch Anzeigen eingereicht werden können. «Der Vorteil ist, dass wir uns dann um die Recherche kümmern und die Beweislast nicht beim Garagisten als Kläger liegt», führt Graber aus.

Klar ist, dass noch zu viele Garagisten die Faust im Sack machen und allfällige Verstösse gegen die Kfz-Regeln der Weko nicht zur Anzeige bringen. «Wir haben beispielsweise keine Anzeigen bezüglich relativer Marktmacht erhalten», so Graber. «Hier hatten wir eigentlich mit vielen Anzeigen gerechnet.» Die Konklusion des Abends war jedoch klar: Die Umwandlung der KFZ-Bekanntmachung in eine Verordnung hätte eine grosse Signalwirkung. Und die Zeit drängt. «Die Lösung ist die Motion Pfister», fasste Patrick Krauskopf zusammen. Die Politik brauche manchmal auch etwas Druck, um schneller zu handeln, sagt auch Nationalrat Pfister. Deshalb sei diese Tagung ein richtungsweisendes Zeichen gewesen.
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