Generalversammlung der AGVS-Sektion beider Basel

08.06.2020

Generalversammlung der AGVS-Sektion beider Basel

Schriftliche Durchführung der Generalversammlung der AGVS-Sektion beider Basel vom 8. Juni 2020

07.04.2020/mb - Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung erstellt. Gemäss COVID-19-Verord­nung 2 ist es verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstalt­ungen und Vereinsaktivitäten, durchzuführen. Dieses Verbot gilt bis zum 19. April 2020 (Verlängerung nicht ausgeschlossen).
 
Für Versammlungen von Gesellschaften hält die COVID-19-Verordnung 2 eine Sonder­vor­schrift bereit, damit die Stimmberechtigten ihre Rechte unter Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz wahrnehmen können. Der Veranstalter kann anordnen, dass die Stimmberechtigten ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektro­nischer Form oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechts­vertreter ausüben können.
 
Unsere Statuten halten fest, dass die Generalversammlung einmal jährlich stattfindet und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Das bedeutet, dass wir unsere Generalversammlung zwingend im 1. Halbjahr 2020 abhalten müssen.
 
Wir haben daher entschieden, unsere Generalversammlung wie angekündigt am Montag, 8. Juni 2020 unter Ausschluss der AGVS-Mitglieder und deren Gäste durchzuführen. Sie erhalten dazu fristgerecht weitere Informationen.
 
Der Vorstand der AGVS-Sektion beider Basel bedauert diese Massnahme, ist aber über­zeugt, dass es grad in schwierigen Zeiten wichtig ist, mit dem Geld haushälterisch umzugehen und wohl solche Grossveranstaltungen im Moment eher negativ sein würden. Wir vertrauen auf Ihr Verständnis.

Im Namen des Präsidenten, René Degen
 
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