Gewerbefreundlicher Entscheid im Nationalrat

Gewerbefreundlicher Entscheid im Nationalrat

17. Juni 2016 agvs-upsa.ch – Der Nationalrat hiess die Unternehmenssteuerreform III in der Schlussabstimmung mit 139:55 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Aus Sicht des Gewerbeverbands und des AGVS wurden die wichtigsten Forderungen erfüllt.



Die bürgerlichen Fraktionssprecher sehen in der Unternehmenssteuerreform (USR) III einen Kompromiss, dank dem zehntausende Arbeitsplätze gerettet werden können. Die USR III ist nötig geworden, weil die Schweiz Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen abschaffen muss. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv sieht seine Forderungen bei der USR III mehrheitlich erfüllt. Mit der Kapitalgewinnsteuer ist eine für KMU schädliche Steuer nicht mehr in der Vorlage enthalten. Dies war der Hauptvorbehalt des sgv. Beim strittigen Punkt der Teilbesteuerung der Dividenden wurden mit einem Kompromiss obligatorische Steuererhöhungen für KMU flächendeckend in allen Kantonen verhindert. Der AGVS unterstützte den sgv bei diesen Anliegen partnerschaftlich.

Über die gesamte Vorlage gesehen profitiert die KMU-Wirtschaft mehrheitlich von der USR III. Neben der für KMU schädlichen Kapitalgewinnsteuer wurde auch die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital aus der Vorlage gekippt. Diese wird nun in einer separaten Vorlage behandelt. Beim strittigen Punkt der Anpassung der Teilbesteuerung auf Dividenden konnte mit einem Kompromiss eine generell für alle Kantone obligatorische Erhöhung verhindert werden. Nur Kantone, die sich für die zinsbereinigte Gewinnsteuer entscheiden, müssen die Teilbesteuerung der Dividenden erhöhen. Damit wurde ein wichtiges Sicherheitsnetz in den Kantonen installiert und der funktionierende Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen kann spielen und KMU entlasten.


 
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