Hilfe für Garagisten

Neues Datenschutzgesetz DSG

Hilfe für Garagisten

26. November 2020 autoberufe.ch – Mit dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) ändert sich auch für Garagisten einiges. Der AGVS bietet daher in seiner Business Academy einen halbtägigen Kurs an, in dem die Teilnehmenden die wichtigsten Grundlagen zum neuen Gesetz lernen.
 

abi. Mit dem revidierten DSG soll insbesondere die Transparenz von Datenbearbeitungen verbessert und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten gestärkt werden – beispielsweise mit neuen Dokumentations- und Informationspflichten. «Garagisten müssen – Ausnahmen vorbehalten – ein internes Verzeichnis über ihre Datenbearbeitungen führen und sind verpflichtet, die betroffenen Personen über die Bearbeitung ihrer Personendaten zu informieren», erklärt Rechtsanwältin Cornelia Stengel (Bild), Partnerin bei der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard Zürich und Dozentin des neuen AGVS-Kurses zum DSG. Sie denkt dabei beispielsweise an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner. «Die Datenschutzerklärung wird in Zukunft damit zur Pflicht.»

Die grösste Herausforderung sieht Stengel darin, den Handlungsbedarf überhaupt richtig einschätzen zu können. Sie empfiehlt mit Blick auf eine korrekte Umsetzung zuerst zu analysieren, was im Betrieb bereits korrekt läuft und wo noch Handlungsbedarf besteht – eine sogenannte Gap-Analyse. Gestützt auf diese Analyse werden anschliessend entsprechende Massnahmen definiert. «Die Umsetzung der neuen Pflichten wie beispielsweise die Erstellung oder Anpassung von Bearbeitungsverzeichnissen, Datenschutzerklärungen oder Auftragsdatenbearbeitungsverträgen lässt sich auf diese Art und Weise gut schrittweise bewerkstelligen», sagt Stengel. 

Weiter werden den Teilnehmenden im Halbtageskurs die wichtigsten Grundlagen des Datenschutzrechts vermittelt, sowohl nach geltendem als auch nach künftigem Schweizer Recht. Laut Stengel ist auch das EU-Datenschutzrecht (DSGVO) ein Thema, da viele Unternehmen in der Schweiz auch dieses einhalten müssen. «Die Teilnehmer sollen nach dem Kurs wissen, welches Recht wann zur Anwendung gelangt und welche Grundsätze bei der Bearbeitung von Personendaten jeweils gelten.»

Zwar tritt das revidierte DSG frühestens am 1. Januar 2022 in Kraft, es sind aber keine Übergangsfristen vorgesehen. Die Dozentin empfiehlt den Garagisten daher, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen. «Denn für die Umsetzung sollte genügend Zeit eingeplant werden», erklärt sie.

Der AGVS-Kurs kommt daher genau zum richtigen Zeitpunkt. Er richtet sich primär an Verantwortliche sowie Spezialistinnen und Spezialisten für Datenschutz. Das können beispielsweise Geschäftsführerinnen oder Abteilungsleiter sein. «Der Kurs richtet sich zudem an alle Personen, die eine entsprechende Schnittstellenfunktion haben, ihr Wissen in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen zum Thema Datenschutz vertiefen möchten und den Erfahrungsaustausch suchen.» Da er die wichtigsten Grundlagen des DSG vermittelt, ist ein datenschutzrechtliches Vorwissen nicht notwendig.
 
Webinar DSG
Daten, Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es online in der AGVS Business Academy.

 

Weitere Informationen zum DSG gibt es hier.

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