Ständerat will mehr Geld für die Strasse

Ständerat will mehr Geld für die Strasse

15. März 2015 agvs-upsa.ch - Der Ständerat möchte mehr Geld aus der Bundekasse für die Nationalstrassen. Die kleine Kammer hat am Dienstag das Anliegen der «Milchkuh-Initiative» teilweise im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) umgesetzt.

In den NAF fliessen sollen die Erträge des Mineralölsteuerzuschlags, die Einnahmen aus der Autobahnvignette von rund 320 Millionen Franken, die Einnahmen der Importsteuer auf Autos von 375 Millionen Franken und ab 2020 eine neue Abgabe für Elektrofahrzeuge. Insgesamt würden so rund 3 Milliarden Franken zusammenkommen.

Umstritten war die geplante Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen. Dem Bundesrat schwebte ursprünglich eine Benzinpreiserhöhung um 15 Rappen vor. Nach Kritik in der Vernehmlassung schlug er noch 6 Rappen vor, also einer Erhöhung von heute 30 auf 36 Rappen pro Liter. Auf Antrag der Verkehrskommission (KVF), die die Autofahrer nicht allzu sehr belasten wollte, stimmte der Ständerat einer Erhöhung um 4 Rappen zu.

Den dadurch verursachten Einnahmeausfall will er aus der Bundeskasse decken: Er beschloss, dem NAF zusätzliche 5 Prozent der Mineralölsteuer zukommen zu lassen. Das sind rund 125 Millionen Franken pro Jahr, die heute an den Bund gehen. Damit werde das Anliegen der «Milchkuh-Initiative», über die am 5. Juni abgestimmt wird, teilweise erfüllt, lautete der Tenor im Rat.

Der Ständerat hat den Netzbeschluss in die NAF-Vorlage integriert, um die Übertragung der Strassen auf den Bund möglichst schnell über die Bühne zu bringen. Nach seinem Willen sollen die Kantone 60 Millionen Franken pro Jahr dazu beitragen.

Mit dem Geld aus dem NAF soll das in die Jahre gekommene Nationalstrassennetz fertiggestellt, betrieben, unterhalten und ausgebaut werden. Zudem kann der Bund wichtige Verkehrsprojekte in den Agglomerationen finanzieren. Gründe für die steigenden Kosten sind das Alter der Nationalstrassen und das hohe Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig sinken die Einnahmen aus Treibstoffsteuern, weil die Autos immer sparsamer werden.

Bundesrätin Doris Leuthard schloss nicht aus, dass der Benzinpreis dereinst noch einmal erhöht werden muss, wenn alle Vorhaben umgesetzt werden sollen. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Verfassungsänderung mit 30 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu, dem NAF-Gesetz mit 31 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Vorlagen sowie der Entscheid zum Netzbeschluss gehen nun an den Nationalrat.

E-Vignette soll kommen

Bei der Diskussion um den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) hat der Ständerat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette vorzulegen. Verkehrsministerin Doris Leuthard zeigte sich offen: Alle seien froh, wenn das heutige Klebesystem abgelöst werden könne, sagte sie.

Mit der E-Vignette ist auch die Hoffnung auf einen höheren Vignettenpreis verbunden. Eine Erhöhung von 40 auf 100 Franken zur Finanzierung des Netzbeschlusses hatte in der Volksabstimmung von 2013 keine Chance. Die ständerätliche Verkehrskommission (KVF) arbeitete daraufhin eine Motion aus mit der Idee, für die Preiserhöhung den Autofahrern auch eine Verbesserung anbieten zu können. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.

 
Gute Vorlage mit Verbesserungsbedarf

strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS reagiert verhalten positiv auf den ständerätlichen Entscheid
zur NAF-Vorlage. Der Ständerat hat sich für einen unbefristeten Fonds (NAF) zur künftigen Finanzierung der
Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs auf Verfassungsstufe ausgesprochen. Damit wird eine
Hauptforderung an die Neugestaltung der Verkehrsfinanzierung erfüllt. Mit dem Einbezug des Netzbeschlusses 2012
sowie dem Konzept für das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrasse besteht die Aussicht, dass
der Planungs- und Investitionsstau bei der Engpassbeseitigung endlich behoben werden kann. Hingegen ist
strasseschweiz mit der Finanzierungslösung nicht zufrieden und erwartet vom Zweitrat Detailkorrekturen.
Vor allem ist auf eine weitere Steuer- und Abgabenerhöhung zu verzichten. Die notwendigen Mittel sind aus den
bereits geleisteten Mineralölsteuern zu verwenden.
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