Die von GAV vorgeschlagenen Mindestlöhne für Lernende sowie Zusatzlehren finden sie im unten aufgeführten Download.
Die AGVS Sektion beider Basel legt gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die Mindestlöhne für das Autogewerbe sowie Lohnempfehlungen für Zusatzlehren fest. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Unia, wo detaillierte Angaben zum GAV verfügbar sind.