Sie möchten Lernende ausbilden, dazu benötigen Sie den eidgenössischen Berufsbildner.
Obligatorisch wird von Berufsbildnern ein erfolgreicher Besuch des «Berufsbildner-Kurses» mit schweizweit anerkanntem Nachweis verlangt. Dieser umfasst insgesamt 40 Präsenzstunden. Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind gemäss Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes zusätzlich festgelegt.
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner müssen immer à jour sein, was die jüngst in Kraft getretene neue Bildungsverordnung beweist. Der AGVS bietet mit dem Didaktikmodul in diesem komplexen beruflichen Umfeld Hand. Der Besuch dieser Weiterbildung ist für alle Berufsbildner der technischen Grundbildungen in den Betrieben, die über keinen tertiären Abschluss verfügen, obligatorisch. Die Berufsbildner:innen können entsprechend ihrer Bedürfnisse frei wählen, welches der jeweils eintägigen Module sie besuchen.
Obligatorisch wird von Berufsbildnern ein erfolgreicher Besuch des «Berufsbildner-Kurses» mit schweizweit anerkanntem Nachweis verlangt. Dieser umfasst insgesamt 40 Präsenzstunden. Mehr zum Thema Berufsbildnerkurs
Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind gemäss Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes zusätzlich festgelegt.
Automobil-Mechatroniker/-in EFZ «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»
Ausbildungsprogramm Didaktik-Modul AGVS mit Abschluss [PDF]
"Instrumente der neuen BiVo umsetzen"
"Lernende selektieren"
"Junge Erwachsene führen und Krisen überwinden"
Die aktuellen Inventarlisten für die technischen Berufe beinhalten das minimale Material, Werkzeug und die Einrichtungen, welche die Betriebe für die jeweiligen Ausbildungen zur Verfügung stellen müssen:
> Inventarliste Betrieb Automobil-Mechatroniker [PDF]
> Inventarliste Betrieb Automobil-Fachmann [PDF]
> Inventarliste Betrieb Automobil-Assistent [PDF]
Bei manchen Ausbildungen sind die Betriebe verpflichtet, die Kosten von Lektionen für praktischen Fahrunterricht für Lernende zu übernehmen.
Automobil-Mechatroniker/-in EFZ: mindestens 15 Lektionen praktischen Fahrunterricht
Automobil-Fachmann/-frau EFZ: mindestens 15 Lektionen praktischen Fahrunterricht
Automobil-Assistent/-in EBA: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.
Kaufmann/-frau EFZ im Automobil-Gewerbe: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.
Detailhandelsfachmann/-frau EFZ Autoteile-Logistik: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.
Detailhandelsassistent/-in EBA Autoteile-Logistik: Der Lehrbetrieb muss keine Kosten für praktischen Fahrunterricht übernehmen.